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Aktuelle Förderprogramme im Überblick

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
  • 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Es kann zusätzlich die Besprechung des Beratungsberichtes mit dem Beirat/der Hausverwaltung mit bis zu 500,-€ bezuschusst werden.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.


Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Energieeffizient Bauen

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung

KfW-Wohneigentumsprogramm