Programmnummer 151, 152
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster,
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
Eine separate Förderung von Pelletanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen ist über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – www.bafa.de ) möglich oder im KfW-Programm 167
Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus fünf unterschiedliche Niveaus gefördert:
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 115
Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.)
- maximal 75.000 Euro (100.000 Euro seit dem 01.08.2015; 120.000,-€ seit dem 24.01.2020) pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.
Tilgungszuschuss
Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus werden bei gleichzeitiger Finanzierung Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt
KfW-Effizienzhaus 55: 12,5 % /17,5% seit dem 01.03.13/22,5% seit dem 01.01.15/27,5% seit dem 01.08.15, 40% seit dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 70: 10,0 %/12,5% seit dem 01.03.13/17,5% seit dem 01.01.15/22,5% seit dem 01.08.15, 35% seit dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 %/12,5% seit dem 01.01.15/17,5% seit dem 01.08.15, 30% seit dem 24.01.2020, 30% seit dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 100: 5,0 %/10,0% seit dem 01.01.15/15,0% seit dem 01.08.15, 27,5% seit dem 24.01.2020, 27,5% seit dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 115: 2,5 %/7,5% seit dem 01.01.15/12,5% seit dem 01.08.15, 25% seit dem 24.01.2020, 25% seit dem 24.01.2020
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen sind mit 7,50 % der förderfähigen Investitionskosten wieder förderfähig. Seit dem 01.01.2016 werden Einzelmaßnahmen mit Erneuerung der Heizungsanlage mit 12,50% bei zeitgleicher Finanzierung bezuschusst (übertragbar auch auf weitere Dämmmaßnahmen!), ebenso bei Einbau einer Lüftungsanlage in Kombination mit einer oder mehreren Dämmmaßnahmen. Seit dem 24.01.2020 werden Einzelmaßnahmen mit 20% bezuschusst (jedoch keine reinen Gas- oder Ölbrennwert-Heizungen mehr).
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten Einzelmaßnahme(n) oder des KfW-Effizienzhaus Niveaus sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird.