Programmnummer 153
KfW-Effizienzhaus 40 Plus (ab dem 01.04.2016)
KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
KfW-Effizienzhaus 70 (entfällt zum 01.04.2016)
Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro (100.000 Euro ab dem 01.04.2016; 120.000,-€ ab dem 24.01.2020) pro Wohneinheit.
Tilgungszuschuss
Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (jeweils in % des Zusagebetrages):
KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15%/25% ab dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 40 mit 10%/20% ab dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus mit 5%/15% ab dem 24.01.2020
Separate Zuschüsse für Wärmepumpen, Solaranlagen und Pelletanlagen durch das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle) werden bei Neubauten ebenfalls seit dem 01.01.2020 erhöht gewährt:
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus mit 5%/15% ab dem 24.01.2020
Separate Zuschüsse für Wärmepumpen, Solaranlagen und Pelletanlagen durch das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle) werden bei Neubauten ebenfalls seit dem 01.01.2020 erhöht gewährt:
- Solar
- Biomasse
- Erneuerbare Energien-Hybrid-Heizungen