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Programmstart 262 demnächst (vermutlich 1. Quartal 2024)

Sie erhalten durch die KfW einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf erneuerbare Energien und weitere Maßnahmen (Gebäudehülle, Lüftung, Smart-Home,..)

Die Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz vermutlich unter 1,00%
  • bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz
  • Kombinierbar mit dem BAFA- oder KfW-Zuschuss im BEG

Voraussetzung ist u. a., dass das Gebäude in dem die Anlage steht vor dem Austausch der Heizung mindestens 5 Jahre alt war.

Förderfähig sind u.a.:

  • thermische Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen) in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen
  • Wärmepumpen (nicht gasbetrieben)
  • Solarthermische Anlagen 
  • in Summe alle erneuerbaren Heizungsanlagen welche auch durch das BEG gefördert werden
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Smart-Home-Efficiency

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf 60% Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen.

Zinsbindung
Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben.

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Beratungs- und Planungsleistungen, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.

Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. 

Die Bereitstellungsprovision wird nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach der Zusage berechnet. 

Ausgelaufene Programme:

Programmstart am 01.03.2013

Sie erhalten durch die KfW einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf erneuerbare Energien.

Die Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 0,78 % effektiv pro Jahr (Stand 12.02.2021)
  • bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz
  • Kombinierbar mit dem BAFA-Zuschuss im BEG

Voraussetzung ist, dass das Gebäude in dem die Anlage steht vor dem Austausch der Heizung mindestens 5 Jahre alt war.

Förderfähig sind:

  • thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
  • Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen)
  • Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
  • Solathermische Anlagen 
  • in Summe alle erneuerbaren Heizungsanlagen welche auch durch das BEG gefördert werden

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf 60% Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen.

Zinsbindung
Die Zinsen werden für 4-10 Jahre festgeschrieben.

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Beratungs- und Planungsleistungen, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.

Bitte beachten Sie, dass die Summe aus Kredit und BAFA-Zuschuss die förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf.

Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Die Abruffrist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden.

Die Bereitstellungsprovision wird nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach der Zusage berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.